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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AMALOCK

1.Geltungsbereich

 

(1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Produkte und Lieferungen, der Firma AMALOCK. Wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Vertragspartner geschlossen, so gelten sämtliche im Kooperationsvertrag geschlossenen Bestimmungen. 

 

2. Vertragsabschluss

 

(1) Angebote von AMALOCK sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag, zwischen Ihnen als Kunde und AMALOCK kommt durch die Unterschrift des Dienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber zustande. 

 

(2) Der individuelle Leistungsgegenstand lässt sich dem individuellen Angebot oder der (ersten) Rechnung entnehmen. 

 

3. Gewährleistung

 

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 611 ff. BGB

 

4. Urheberrecht/ Markennutzung 

 

 (1) AMALOCK steht im Rahmen der Erbringung der Leistung sämtliche Urheber und Verwertungsrechte zu. Der Vertragspartner versichert, rechtmäßiger Eigentümer der Rechte zu sein.

 

(2) Soweit bei Durchführung dieses Vertrages durch Leistungen von AMALOCK urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, werden alle ausschließlichen Nutzungsrechte daran unwiderruflich dem Kunden übertragen. Insbesondere ist damit auch eine Übertragung dieser Rechte vom Kunden auf Dritte möglich. 

 

(3) Der Kunde räumt AMALOCK ein einfaches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist, für die Dauer dieses Vertrages und zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Gleiches gilt für alle anderen Schutzrechte, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

(4) Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit AMALOCK die in diesem Vertrag geschuldeten Kooperationsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen. Sollten Dritte Ansprüche gegen AMALOCK oder einen seiner Mitarbeiter wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend machen, stellt der Kunde AMALOCK Consulting auf dessen erstes Anfordern von allen Ansprüchen der Dritten frei.

 

5.Schutz von Know-how

 

(1) Urheberrechte und schutzfähiges Know-how, das im Rahmen der Erbringung der Leistungen verwendet wird, liegt bei AMALOCK. Das verwendete Know-how ist ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes von AMALOCK. Sie verpflichten sich sämtliche Strategien, Prozesse, Informationen und Dokumente, die Ihnen im Rahmen der Erbringung der Leistungen bekannt werden und zugesandt werden vertraulich zu behandeln. AMALOCK behält es sich vor, bei Nichteinhaltung der Vertraulichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

6. Mitwirkungspflicht

 

(1) AMALOCK ist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten die Einsichtnahme in die entsprechenden Tools, Unterlagen und Programme zugänglich zu machen. Insbesondere sind dies das Amazon Seller Central, Facebook Accounts, Instagram Accounts und Accounts des jeweils genutzten Warenwirtschaftsdienstleisters. Der Kunde erstellt für AMALOCK einen beschränkten Zugriff für die jeweils benötigten Konten.  AMALOCK sind zudem sämtliche Grafiken, Videos und sonstige Content-Materialien, die im Rahmen des Online-Marketing-Funnels eingesetzt werden könnten zur Verfügung zu stellen. 

 

(2) Im Rahmen der Weiterentwicklung des Projektes wird der Kunde geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass Rechte Dritter, gleich welcher Art, nicht verletzt werden. Stellt der Kunde nachträglich fest, dass die inhaltlichen Ausgestaltungen des Projektes gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen, ist AMALOCK hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Dies ist AMALOCK schriftlich durch den Kunden zu versichern. 

 

(3) Der Kunde stellt AMALOCK von jeglichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die aus der Rechtswidrigkeit der inhaltlichen Gestaltung des Projektes oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, und wir ihm die angemessenen Kosten für eine Rechtsverteidigung ersetzen.

 

(4) Für die Durchführung der Vermarktungstätigkeit verpflichtet sich der Kunde, AMALOCK insoweit mit den notwendigen Informationen, Produkte, o.ä. zur Verfügung zu stellen und an der Vermarktung bestmöglich mitwirken.

 

7. Zahlungsziel 

 

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel bei sämtlichen Leistungen 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits richten sich die Ansprüche nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. AMALOCK steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesen höheren Verzugsschaden diesen Ihnen gegenüber geltend zu machen.

 

(2) Sollten für die Vermarktungstätigkeit von AMALOCK Gebühren insbesondere für Werbung in sozialen Netzwerken, auf Amazon oder Internetsuchmaschinen anfallen, so hat der Kunde diese Zahlungen zu leisten. Der Kunde muss zudem sicherstellen, dass eine Zahlungsart in den entsprechenden Plattformen hinterlegt ist, so dass die Plattformen den Betrag einziehen können. 

 

8. Geheimhaltungsvereinbarung

 

(1) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheim zu halten. 

 

(2) Unterlagen bzw. Datenträger, die AMALOCK im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 4 vom Kunden erhalten hat, sind nach Vertragsende an den Kunden zurückzugeben. Soweit AMALOCK zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag Unterlagen oder sonstige Aufzeichnungen (z. B. auf Datenträgern, …) erstellt, sind diese spätestens bei Vertragsende an den Kunden zu übergeben.

 

(3) Die Vertragspartner halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein. Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch AMALOCK stattfinden sollte, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung der EU zwischen den Parteien abgeschlossen.

 

(4) Die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten und die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten auf diese Verpflichtungen hinweisen.

 

9. Freistellung 

 

(1) AMALOCK prüft verwendete Keywords, die im Rahmen der Leistungen verwendet werden, weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt somit beim Vertragspartner. Sofern AMALOCK von dritten im Rahmen von urheber- bzw. markenrechtlichen Verstößen in Anspruch genommen wird, stellen Sie durch Aufforderung von AMALOCK, AMALOCK von rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass Ihr Auftritt nachteilig indexiert werden kann. Ansprüche durch den Vertragspartner sind für solche nicht beeinflussbaren Prozesse ausgeschlossen.

 

 10. Referenznennung

 

(1) Der Kunde räumt der AMALOCK das Recht ein seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz zu nennen.

 

 11. Kündigung/ Laufzeit 

 

(1) Die Laufzeiten sämtlicher Dienstleistungen sind individuell. Die Laufzeit sowie die Laufzeitverlängerung lassen sich dem Dienstleistungsvertrag und/oder der Rechnung entnehmen. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Dienstleistungsvertrag. Sollten keine Kündigungsfristen geregelt sein, so beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage vor Vertragsverlängerung.

 

(2) Sollten keine individuellen Laufzeiten in Angebot oder Kooperationsvertrag geregelt sein, so beträgt die Mindest-Vertragslaufzeit 3 Monate. Danach erfolgt, nur wenn nicht anders in Angebot oder Kooperationsvereinbarung vereinbart, eine immer wiederkehrende automatische Verlängerung des Vertrags von einem Monat, sofern keine Vertragspartei 30 Tage vor Vertragsverlängerung eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen hat.

 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus §6 dieses Vertrages nicht nachkommt.

 

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend.

 

(5) Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig, so kann AMALOCK vom Kunden verlangen, für die bereits erbrachten Dienstleistungen und Aufwendungen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro an AMALOCK zu entrichten. Wurden individuelle Vereinbarungen getroffen, so gelten diese. 

 

(6) Entzieht der Kunde, AMALOCK Benutzerrechte, wie beispielsweise den Zugang zum Amazon Seller Central, so stellt dies keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. Der Kunde ist gem. Punkt 6. Absatz (1) dazu verpflichtet, AMALOCK einen Benutzerzugang zur Verfügung zu stellen. Ist eine Fortführung der Zusammenarbeit nicht möglich, so kann AMALOCK vom Kunden verlangen, für die bereits erbrachten Dienstleistungen und Aufwendungen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro an AMALOCK zu entrichten. 

 

(7) Nach Beendigung des Vertrages sind die wechselseitigen Forderungen der Vertragsparteien miteinander aufzurechnen.
 

12. Haftungsbeschränkung 

 

(1) AMALOCK haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von AMALOCK verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dennoch haftet AMALOCK auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(2) AMALOCK haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. 

 

(3) Der Betrag eines Schadensersatzes gemäß Abs. 1 und Abs. 2., sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen, ist auf EUR 10.000,00 begrenzt.

 

(4) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet AMALOCK nach Maßgabe von Abs. 1 bis Abs. 3 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 

 

(5) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von AMALOCK. 

 

(6) Die Haftung der Vertragsparteien für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitgliedern der Geschäftsführung oder leitenden Angestellten der Vertragsparteien verursacht worden sind, sowie eine eventuelle Haftung seitens AMALOCK für gegebene Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

13. Allgemeine Bestimmungen

 

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

(3) Die Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen von AMALOCK ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen seitens des Kunden handelt.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien bemühen sich dann, anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung eine angemessene Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

 

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von AMALOCK.

 

14. Änderungen

 

(1) AMALOCK behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen hat AMALOCK spätestens am Tag der Änderung zu informieren. Sollten Sie der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als von Ihnen angenommen. Bei einem Widerspruch der Änderungen, behält es sich AMALOCK vor, die Verträge fristlos zu kündigen.

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